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Buchhaltung für Sie als
Tänzer

Entdecken Sie mit Seewara eine neue Dimension der Buchhaltung, maßgeschneidert für Sie als Tänzer mit Buchhaltungspflicht – ohne Do-it-yourself Software und ohne alleinige Abhängigkeit von künstlicher Intelligenz.

Die gute Nachricht für Sie

Als freiberuflich tätige Person ohne Gewerbebetrieb sind Sie nach Einkommensteuergesetz (EStG) ungeachtet von Umsatz und Gewinn von der Pflicht zur doppelten Buchführung befreit. Für Sie gilt das Prinzip der so genannten einfachen Buchführung.

Seewara ist für Sie die beste Wahl, um Ihre Buchhaltung durch Profis erledigen zu lassen. Hier erfahren Sie mehr zu Ihrem Tätigkeitsfeld und zu Ihrer Branche.

Das sollten Sie wissen

Einfache Buchführung für Gewerbebetriebe und Selbständige

Verstehen Sie die Anforderungen an Ihre Buchführung? Mit Seewara bieten wir eine einfache, transparente Lösung für Gewerbebetriebe und Selbständige, die den Überblick über ihre Finanzen behalten möchten.

Wer zählt zu den Gewerbebetrieben?
Gewerbebetriebe umfassen alle Unternehmen, die nicht unter die Kategorie der Freiberufler nach §18 EStG fallen. Dazu gehören beispielsweise alle gewerblichen Tätigkeiten, die nicht per Gesetz von der Buchführungspflicht ausgenommen sind. Typische Gewerbebetriebe sind etwa Handelsunternehmen, Handwerksbetriebe, oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (z.B. GmbH), die entweder freiwillig oder gesetzlich ins Handelsregister eingetragen sind.

Grenzen für einfache Buchführung
Für Gewerbebetriebe, die nicht buchführungspflichtig sind, gelten bestimmte Grenzwerte:

  • Umsatzgrenze: 800.000 Euro
  • Gewinngrenze: 80.000 Euro
    Wenn Ihr Betrieb diese Grenzen nicht überschreitet, können Sie die vereinfachte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen, anstatt eine komplexe doppelte Buchführung vorzunehmen.

Selbständige nach § 18 EStG
Selbständige, die einen der Katalogberufe ausüben, sind ebenfalls von speziellen Regelungen betroffen. Zu den Katalogberufen zählen unter anderem:

  • Künstlerische Tätigkeiten
  • Wissenschaftliche Tätigkeiten
  • Unterrichtende und schriftstellerische Tätigkeiten
  • Erzieherische Tätigkeiten
    Diese Berufe sind in der abschließenden Liste des §18 EStG genannt und gelten unabhängig von der Einkommenshöhe als freiberuflich.

Weniger Bürokratie, mehr Freiraum
Egal, ob Sie Gewerbetreibender oder Selbständiger sind – mit unserer einfachen Buchführungslösung behalten Sie den Überblick und sparen sich unnötige Bürokratie. Sprechen Sie uns an, um Ihre Buchhaltung optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen!

Was macht man eigentlich als Tänzer?

Ein Tänzer ist eine Person, die durch Bewegung zur Musik oder zu anderen Rhythmen Ausdruck und Kunst schafft. Tänzer können in verschiedenen Stilen und Genres tanzen, wie Ballett, Hip-Hop, Jazz, zeitgenössischer Tanz, Folklore oder Gesellschaftstanz.

Die Aufgaben eines Tänzers umfassen:

  1. Bewegung und Technik: Tänzer müssen die Techniken und Bewegungen ihres jeweiligen Tanzstils erlernen und beherrschen.
  2. Körperliche Fitness: Sie trainieren regelmäßig, um Kraft, Flexibilität und Ausdauer zu entwickeln.
  3. Interpretation: Tänzer interpretieren die Musik und bringen Emotionen und Geschichten durch ihren Tanz zum Ausdruck.
  4. Auftritte: Sie treten in verschiedenen Kontexten auf, von Bühnenproduktionen über Wettbewerbe bis hin zu sozialen Veranstaltungen.
  5. Zusammenarbeit: Oft arbeiten Tänzer mit Choreografen, anderen Tänzern und verschiedenen Künstlern zusammen, um eine kreative Vision umzusetzen.
  6. Üben und Proben: Tänzer verbringen viel Zeit mit Proben, um ihre Fähigkeiten zu verbessern und ihre Choreografien zu perfektionieren.

Insgesamt ist der Beruf des Tänzers sowohl körperlich herausfordernd als auch künstlerisch bereichernd.

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Haben Sie Fragen oder Anregungen?

Täglich von 6-22 Uhr für Sie da – Per WhatsApp oder schreiben Sie eine E-Mail bzw. rufen Sie uns gerne an.

Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir das generische Maskulinum.
Die innerhalb unserer gesamten Angebotspalette verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich sofern nicht anders kenntlich gemacht auf alle Geschlechter.
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