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Buchhaltung für Sie als
Kinderbetreuer

Entdecken Sie mit Seewara eine neue Dimension der Buchhaltung, maßgeschneidert für Sie als Kinderbetreuer mit Buchhaltungspflicht – ohne Do-it-yourself Software und ohne alleinige Abhängigkeit von künstlicher Intelligenz.

Die gute Nachricht für Sie

Als freiberuflich tätige Person ohne Gewerbebetrieb sind Sie nach Einkommensteuergesetz (EStG) ungeachtet von Umsatz und Gewinn von der Pflicht zur doppelten Buchführung befreit. Für Sie gilt das Prinzip der so genannten einfachen Buchführung.

Seewara ist für Sie die beste Wahl, um Ihre Buchhaltung durch Profis erledigen zu lassen. Hier erfahren Sie mehr zu Ihrem Tätigkeitsfeld und zu Ihrer Branche.

Das sollten Sie wissen

Einfache Buchführung für Gewerbebetriebe und Selbständige

Verstehen Sie die Anforderungen an Ihre Buchführung? Mit Seewara bieten wir eine einfache, transparente Lösung für Gewerbebetriebe und Selbständige, die den Überblick über ihre Finanzen behalten möchten.

Wer zählt zu den Gewerbebetrieben?
Gewerbebetriebe umfassen alle Unternehmen, die nicht unter die Kategorie der Freiberufler nach §18 EStG fallen. Dazu gehören beispielsweise alle gewerblichen Tätigkeiten, die nicht per Gesetz von der Buchführungspflicht ausgenommen sind. Typische Gewerbebetriebe sind etwa Handelsunternehmen, Handwerksbetriebe, oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (z.B. GmbH), die entweder freiwillig oder gesetzlich ins Handelsregister eingetragen sind.

Grenzen für einfache Buchführung
Für Gewerbebetriebe, die nicht buchführungspflichtig sind, gelten bestimmte Grenzwerte:

  • Umsatzgrenze: 800.000 Euro
  • Gewinngrenze: 80.000 Euro
    Wenn Ihr Betrieb diese Grenzen nicht überschreitet, können Sie die vereinfachte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen, anstatt eine komplexe doppelte Buchführung vorzunehmen.

Selbständige nach § 18 EStG
Selbständige, die einen der Katalogberufe ausüben, sind ebenfalls von speziellen Regelungen betroffen. Zu den Katalogberufen zählen unter anderem:

  • Künstlerische Tätigkeiten
  • Wissenschaftliche Tätigkeiten
  • Unterrichtende und schriftstellerische Tätigkeiten
  • Erzieherische Tätigkeiten
    Diese Berufe sind in der abschließenden Liste des §18 EStG genannt und gelten unabhängig von der Einkommenshöhe als freiberuflich.

Weniger Bürokratie, mehr Freiraum
Egal, ob Sie Gewerbetreibender oder Selbständiger sind – mit unserer einfachen Buchführungslösung behalten Sie den Überblick und sparen sich unnötige Bürokratie. Sprechen Sie uns an, um Ihre Buchhaltung optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen!

Was macht man eigentlich als Kinderbetreuer?

Ein Kinderbetreuer ist eine Person, die sich um die Betreuung, Aufsicht und Unterstützung von Kindern kümmert. Die Aufgaben eines Kinderbetreuers können je nach Arbeitsumfeld und Art der Betreuung variieren, aber im Allgemeinen umfassen sie:

1. Betreuung und Aufsicht

  • Aufsicht: Sicherstellen, dass die Kinder sicher sind, indem sie überwacht werden, insbesondere bei Aktivitäten, die Risiken beinhalten (z. B. beim Spielen oder bei Ausflügen).
  • Verhalten lenken: Den Kindern helfen, sich an Regeln zu halten, und sicherstellen, dass sie sich respektvoll und sozial verträglich verhalten.

2. Erziehung und Förderung

  • Lernförderung: Den Kindern helfen, grundlegende Fähigkeiten zu entwickeln, z. B. beim Lesen, Schreiben oder Zählen. Sie können auch bei den Hausaufgaben helfen, wenn es erforderlich ist.
  • Sprachförderung: Sprachliche Fähigkeiten unterstützen, durch Gespräche, Vorlesen und spielerisches Lernen.
  • Soziale Fähigkeiten fördern: Den Kindern beibringen, wie man in einer Gruppe kooperiert, teilt und Konflikte löst.
  • Kreativität anregen: Kreative Aktivitäten wie Basteln, Malen, Singen oder Tanzen fördern.

3. Ernährung und Gesundheit

  • Mahlzeiten zubereiten: Bei Bedarf Mahlzeiten für die Kinder vorbereiten, auf gesunde Ernährung achten und die Kinder beim Essen unterstützen.
  • Hygiene: Den Kindern beim Händewaschen, Zähneputzen und bei anderen hygienischen Gewohnheiten helfen.
  • Erste Hilfe: In Notfällen erste Hilfe leisten, insbesondere bei kleineren Unfällen oder gesundheitlichen Problemen.

4. Unterhaltung und Freizeitgestaltung

  • Spiele und Aktivitäten: Verschiedene Spiele und Aktivitäten organisieren, die den Interessen und dem Alter der Kinder entsprechen (z. B. Brettspiele, Ausflüge, Sport).
  • Bewegung und Outdoor-Aktivitäten: Kinder anregen, sich im Freien zu bewegen, z. B. durch Spaziergänge, Sportspiele oder einfaches Spielen im Park.
  • Ruhezeiten: Den Kindern helfen, sich zu entspannen, wenn es Zeit für eine Pause oder einen Mittagsschlaf ist.

5. Kommunikation mit Eltern und anderen Betreuern

  • Eltern informieren: Den Eltern regelmäßig über das Verhalten, die Entwicklung und die Bedürfnisse ihres Kindes berichten.
  • Verhaltensprobleme besprechen: Bei Verhaltensauffälligkeiten oder Schwierigkeiten mit einem Kind mit den Eltern oder anderen Fachkräften sprechen, um Lösungen zu finden.

6. Verwaltung und Organisation

  • Dokumentation: In einigen Fällen müssen Kinderbetreuer die Aktivitäten, das Verhalten und die Fortschritte der Kinder dokumentieren.
  • Planung von Aktivitäten: Die Planung und Organisation von Freizeitaktivitäten, Ausflügen oder speziellen Projekten.

7. Besondere Anforderungen je nach Arbeitsumfeld

  • Kindergarten oder Vorschule: In einer Kita oder Vorschule werden Kinderbetreuer oft Teil des pädagogischen Teams und arbeiten mit Lehrern oder Erziehern zusammen, um die Kinder auf die Schule vorzubereiten.
  • Privatbetreuung oder Tagesmütter: In privaten Haushalten kann der Kinderbetreuer als Babysitter oder Tagesmutter arbeiten und eng mit den Eltern zusammenarbeiten.
  • Kinder mit besonderen Bedürfnissen: In speziellen Einrichtungen oder in der Betreuung von Kindern mit Behinderungen können Kinderbetreuer spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten benötigen, um den besonderen Anforderungen gerecht zu werden.

Wichtige Fähigkeiten eines Kinderbetreuers:

  • Geduld und Einfühlungsvermögen: Ein Kinderbetreuer muss in der Lage sein, sich in die Bedürfnisse und Gefühle der Kinder einzufühlen und geduldig zu reagieren.
  • Kommunikationsfähigkeit: Ein klarer Dialog mit den Kindern sowie den Eltern ist essentiell.
  • Kreativität: Kinderbetreuer sollten kreative Ideen für Spiele und Lernaktivitäten haben.
  • Verantwortungsbewusstsein: Kinderbetreuer müssen die Verantwortung für das Wohl und die Sicherheit der Kinder übernehmen.

Zusammenfassung:

Kinderbetreuer bieten eine wichtige Rolle in der Entwicklung von Kindern, indem sie nicht nur für deren Sicherheit und Gesundheit sorgen, sondern auch zur Förderung von Lernprozessen, sozialer Integration und kreativer Entfaltung beitragen.

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Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir das generische Maskulinum.
Die innerhalb unserer gesamten Angebotspalette verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich sofern nicht anders kenntlich gemacht auf alle Geschlechter.
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