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Buchhaltung für Sie als
Lobbyist

Entdecken Sie mit Seewara eine neue Dimension der Buchhaltung, maßgeschneidert für Sie als Lobbyist mit Buchhaltungspflicht – ohne Do-it-yourself Software und ohne alleinige Abhängigkeit von künstlicher Intelligenz.

Die gute Nachricht für Sie

Als freiberuflich tätige Person ohne Gewerbebetrieb sind Sie nach Einkommensteuergesetz (EStG) ungeachtet von Umsatz und Gewinn von der Pflicht zur doppelten Buchführung befreit. Für Sie gilt das Prinzip der so genannten einfachen Buchführung.

Seewara ist für Sie die beste Wahl, um Ihre Buchhaltung durch Profis erledigen zu lassen. Hier erfahren Sie mehr zu Ihrem Tätigkeitsfeld und zu Ihrer Branche.

Das sollten Sie wissen

Einfache Buchführung für Gewerbebetriebe und Selbständige

Verstehen Sie die Anforderungen an Ihre Buchführung? Mit Seewara bieten wir eine einfache, transparente Lösung für Gewerbebetriebe und Selbständige, die den Überblick über ihre Finanzen behalten möchten.

Wer zählt zu den Gewerbebetrieben?
Gewerbebetriebe umfassen alle Unternehmen, die nicht unter die Kategorie der Freiberufler nach §18 EStG fallen. Dazu gehören beispielsweise alle gewerblichen Tätigkeiten, die nicht per Gesetz von der Buchführungspflicht ausgenommen sind. Typische Gewerbebetriebe sind etwa Handelsunternehmen, Handwerksbetriebe, oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (z.B. GmbH), die entweder freiwillig oder gesetzlich ins Handelsregister eingetragen sind.

Grenzen für einfache Buchführung
Für Gewerbebetriebe, die nicht buchführungspflichtig sind, gelten bestimmte Grenzwerte:

  • Umsatzgrenze: 800.000 Euro
  • Gewinngrenze: 80.000 Euro
    Wenn Ihr Betrieb diese Grenzen nicht überschreitet, können Sie die vereinfachte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen, anstatt eine komplexe doppelte Buchführung vorzunehmen.

Selbständige nach § 18 EStG
Selbständige, die einen der Katalogberufe ausüben, sind ebenfalls von speziellen Regelungen betroffen. Zu den Katalogberufen zählen unter anderem:

  • Künstlerische Tätigkeiten
  • Wissenschaftliche Tätigkeiten
  • Unterrichtende und schriftstellerische Tätigkeiten
  • Erzieherische Tätigkeiten
    Diese Berufe sind in der abschließenden Liste des §18 EStG genannt und gelten unabhängig von der Einkommenshöhe als freiberuflich.

Weniger Bürokratie, mehr Freiraum
Egal, ob Sie Gewerbetreibender oder Selbständiger sind – mit unserer einfachen Buchführungslösung behalten Sie den Überblick und sparen sich unnötige Bürokratie. Sprechen Sie uns an, um Ihre Buchhaltung optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen!

Was macht man eigentlich als Lobbyist?

Ein Lobbyist ist eine Person, die im Auftrag von Unternehmen, Verbänden oder Interessengruppen versucht, politische Entscheidungen zu beeinflussen. Lobbyisten spielen eine wichtige Rolle im politischen System, indem sie den Dialog zwischen verschiedenen Interessensvertretern und Entscheidungsträgern fördern. Hier sind die Hauptaufgaben und Tätigkeitsbereiche eines Lobbyisten:

  1. Interessenvertretung: Lobbyisten vertreten die Interessen ihrer Auftraggeber, die von Unternehmen über Non-Profit-Organisationen bis hin zu Berufsverbänden reichen können. Sie versuchen, die politischen Entscheidungen im Sinne ihrer Klienten zu beeinflussen.
  2. Beziehungsaufbau: Ein wichtiger Teil der Arbeit eines Lobbyisten ist der Aufbau und die Pflege von Beziehungen zu politischen Entscheidungsträgern, wie Abgeordneten, Regierungsbeamten und anderen einflussreichen Personen. Dies geschieht durch persönliche Treffen, Veranstaltungen oder informelle Gespräche.
  3. Informationsbeschaffung und -verbreitung: Lobbyisten recherchieren relevante politische Themen, Gesetze und Regulierungen, um ihre Klienten über aktuelle Entwicklungen zu informieren. Sie bereiten auch Informationsmaterialien vor, um Entscheidungsträger über die Position ihrer Auftraggeber zu informieren.
  4. Politische Analyse: Lobbyisten analysieren die politischen Landschaften und Entwicklungen, um zu verstehen, wie Gesetze und Vorschriften die Interessen ihrer Klienten beeinflussen könnten. Sie erstellen Strategien, um auf Veränderungen in der Gesetzgebung zu reagieren.
  5. Entwicklung von Lobbystrategien: Basierend auf ihrer Analyse entwickeln Lobbyisten Strategien, um ihre Anliegen bei Entscheidungsträgern erfolgreich zu vertreten. Dies kann das Verfassen von Stellungnahmen, das Organisieren von Veranstaltungen oder die Mobilisierung von Unterstützern umfassen.
  6. Öffentlichkeitsarbeit: Viele Lobbyisten arbeiten auch im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, um die öffentliche Meinung zu beeinflussen und Unterstützer für ihre Anliegen zu gewinnen. Sie nutzen soziale Medien, Pressemitteilungen und andere Kommunikationsmittel, um ihre Botschaften zu verbreiten.
  7. Teilnahme an Anhörungen und Veranstaltungen: Lobbyisten nehmen an politischen Anhörungen, Konferenzen und anderen Veranstaltungen teil, um ihre Positionen darzulegen und mit Entscheidungsträgern und anderen Lobbyisten zu interagieren.
  8. Beratung und Schulung: Lobbyisten beraten ihre Klienten in Bezug auf politische Risiken und Chancen und schulen sie gegebenenfalls in der Kommunikation mit Entscheidungsträgern.
  9. Regulatorische Compliance: In vielen Ländern müssen Lobbyisten transparent arbeiten und sich an gesetzliche Vorgaben halten, die die Offenlegung von Lobbyaktivitäten und -finanzierungen betreffen. Lobbyisten sind dafür verantwortlich, die entsprechenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten.
  10. Berichterstattung: Einige Lobbyisten sind dafür zuständig, die Ergebnisse ihrer Lobbyarbeit zu dokumentieren und ihren Klienten regelmäßig über Fortschritte und Entwicklungen zu berichten.

Fazit

Lobbyisten spielen eine zentrale Rolle im politischen Prozess, indem sie als Vermittler zwischen verschiedenen Interessengruppen und Entscheidungsträgern fungieren. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Interessen ihrer Klienten zu vertreten und die politische Entscheidungsfindung zu beeinflussen, während sie gleichzeitig gesetzliche Vorgaben und ethische Standards einhalten müssen.

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Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir das generische Maskulinum.
Die innerhalb unserer gesamten Angebotspalette verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich sofern nicht anders kenntlich gemacht auf alle Geschlechter.
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