Skip to main content

Buchhaltung für Sie als
Maler

Entdecken Sie mit Seewara eine neue Dimension der Buchhaltung, maßgeschneidert für Sie als Maler mit Buchhaltungspflicht – ohne Do-it-yourself Software und ohne alleinige Abhängigkeit von künstlicher Intelligenz.

Die gute Nachricht für Sie

Als freiberuflich tätige Person ohne Gewerbebetrieb sind Sie nach Einkommensteuergesetz (EStG) ungeachtet von Umsatz und Gewinn von der Pflicht zur doppelten Buchführung befreit. Für Sie gilt das Prinzip der so genannten einfachen Buchführung.

Seewara ist für Sie die beste Wahl, um Ihre Buchhaltung durch Profis erledigen zu lassen. Hier erfahren Sie mehr zu Ihrem Tätigkeitsfeld und zu Ihrer Branche.

Das sollten Sie wissen

Einfache Buchführung für Gewerbebetriebe und Selbständige

Verstehen Sie die Anforderungen an Ihre Buchführung? Mit Seewara bieten wir eine einfache, transparente Lösung für Gewerbebetriebe und Selbständige, die den Überblick über ihre Finanzen behalten möchten.

Wer zählt zu den Gewerbebetrieben?
Gewerbebetriebe umfassen alle Unternehmen, die nicht unter die Kategorie der Freiberufler nach §18 EStG fallen. Dazu gehören beispielsweise alle gewerblichen Tätigkeiten, die nicht per Gesetz von der Buchführungspflicht ausgenommen sind. Typische Gewerbebetriebe sind etwa Handelsunternehmen, Handwerksbetriebe, oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (z.B. GmbH), die entweder freiwillig oder gesetzlich ins Handelsregister eingetragen sind.

Grenzen für einfache Buchführung
Für Gewerbebetriebe, die nicht buchführungspflichtig sind, gelten bestimmte Grenzwerte:

  • Umsatzgrenze: 800.000 Euro
  • Gewinngrenze: 80.000 Euro
    Wenn Ihr Betrieb diese Grenzen nicht überschreitet, können Sie die vereinfachte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen, anstatt eine komplexe doppelte Buchführung vorzunehmen.

Selbständige nach § 18 EStG
Selbständige, die einen der Katalogberufe ausüben, sind ebenfalls von speziellen Regelungen betroffen. Zu den Katalogberufen zählen unter anderem:

  • Künstlerische Tätigkeiten
  • Wissenschaftliche Tätigkeiten
  • Unterrichtende und schriftstellerische Tätigkeiten
  • Erzieherische Tätigkeiten
    Diese Berufe sind in der abschließenden Liste des §18 EStG genannt und gelten unabhängig von der Einkommenshöhe als freiberuflich.

Weniger Bürokratie, mehr Freiraum
Egal, ob Sie Gewerbetreibender oder Selbständiger sind – mit unserer einfachen Buchführungslösung behalten Sie den Überblick und sparen sich unnötige Bürokratie. Sprechen Sie uns an, um Ihre Buchhaltung optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen!

Was macht man eigentlich als Maler?

Ein Maler ist ein Handwerker oder Künstler, der sich auf das Streichen, Lackieren und Gestalten von Oberflächen spezialisiert hat. Die Aufgaben eines Malers umfassen:

  1. Streichen von Wänden und Decken: Ein Maler bereitet Oberflächen vor (schleifen, spachteln) und streicht sie mit Farbe, um Räumen oder Gebäuden ein frisches Aussehen zu verleihen.
  2. Lackieren von Türen, Fenstern und Möbeln: Er oder sie trägt Lacke auf Holz-, Metall- oder Kunststoffoberflächen auf, um sie zu schützen und zu verschönern.
  3. Gestaltungstechniken: Dazu gehören kreative Techniken wie das Aufbringen von Tapeten, Lasuren, Verputz oder künstlerische Maltechniken, um dekorative Effekte zu erzielen.
  4. Fassadenanstriche: Ein Maler arbeitet oft auch im Außenbereich, um Fassaden vor Umwelteinflüssen zu schützen und Gebäude optisch aufzuwerten.
  5. Schutzanstriche: Dazu gehören Spezialanstriche, um Oberflächen vor Feuchtigkeit, Rost oder anderen Einflüssen zu schützen.
  6. Beratung und Planung: Viele Maler beraten Kunden bei der Auswahl der richtigen Farben und Materialien und erstellen Angebote für Projekte.

Es gibt sowohl künstlerisch orientierte Maler als auch handwerklich ausgerichtete, die vor allem im Bauwesen tätig sind.

Einfach. Sicher. Im Monats-Abo.

Einfache Zahlung per Lastschrift. Monatlich anpassbar.

Unternehmen

Support

Haben Sie Fragen oder Anregungen?

Montag bis Freitag von 8-20 Uhr für Sie da – Per WhatsApp oder schreiben Sie eine E-Mail bzw. rufen Sie uns gerne an.

Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir das generische Maskulinum.
Die innerhalb unserer gesamten Angebotspalette verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich sofern nicht anders kenntlich gemacht auf alle Geschlechter.
Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir das generische Maskulinum. Die innerhalb unserer gesamten Angebotspalette verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich sofern nicht anders kenntlich gemacht auf alle Geschlechter.