Buchhaltung für Sie als
Reinigungskraft
Entdecken Sie mit Seewara eine neue Dimension der Buchhaltung, maßgeschneidert für Sie als Reinigungskraft mit Buchhaltungspflicht – ohne Do-it-yourself Software und ohne alleinige Abhängigkeit von künstlicher Intelligenz.
Die gute Nachricht für Sie
Als freiberuflich tätige Person ohne Gewerbebetrieb sind Sie nach Einkommensteuergesetz (EStG) ungeachtet von Umsatz und Gewinn von der Pflicht zur doppelten Buchführung befreit. Für Sie gilt das Prinzip der so genannten einfachen Buchführung.
Seewara ist für Sie die beste Wahl, um Ihre Buchhaltung durch Profis erledigen zu lassen. Hier erfahren Sie mehr zu Ihrem Tätigkeitsfeld und zu Ihrer Branche.
Das sollten Sie wissen
Einfache Buchführung für Gewerbebetriebe und Selbständige
Verstehen Sie die Anforderungen an Ihre Buchführung? Mit Seewara bieten wir eine einfache, transparente Lösung für Gewerbebetriebe und Selbständige, die den Überblick über ihre Finanzen behalten möchten.
Wer zählt zu den Gewerbebetrieben?
Gewerbebetriebe umfassen alle Unternehmen, die nicht unter die Kategorie der Freiberufler nach §18 EStG fallen. Dazu gehören beispielsweise alle gewerblichen Tätigkeiten, die nicht per Gesetz von der Buchführungspflicht ausgenommen sind. Typische Gewerbebetriebe sind etwa Handelsunternehmen, Handwerksbetriebe, oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (z.B. GmbH), die entweder freiwillig oder gesetzlich ins Handelsregister eingetragen sind.
Grenzen für einfache Buchführung
Für Gewerbebetriebe, die nicht buchführungspflichtig sind, gelten bestimmte Grenzwerte:
- Umsatzgrenze: 800.000 Euro
- Gewinngrenze: 80.000 Euro
Wenn Ihr Betrieb diese Grenzen nicht überschreitet, können Sie die vereinfachte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen, anstatt eine komplexe doppelte Buchführung vorzunehmen.
Selbständige nach § 18 EStG
Selbständige, die einen der Katalogberufe ausüben, sind ebenfalls von speziellen Regelungen betroffen. Zu den Katalogberufen zählen unter anderem:
- Künstlerische Tätigkeiten
- Wissenschaftliche Tätigkeiten
- Unterrichtende und schriftstellerische Tätigkeiten
- Erzieherische Tätigkeiten
Diese Berufe sind in der abschließenden Liste des §18 EStG genannt und gelten unabhängig von der Einkommenshöhe als freiberuflich.
Weniger Bürokratie, mehr Freiraum
Egal, ob Sie Gewerbetreibender oder Selbständiger sind – mit unserer einfachen Buchführungslösung behalten Sie den Überblick und sparen sich unnötige Bürokratie. Sprechen Sie uns an, um Ihre Buchhaltung optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen!
Was macht man eigentlich als Reinigungskraft?
Eine Reinigungskraft ist für die Sauberkeit und Hygiene in verschiedenen Einrichtungen und Räumlichkeiten verantwortlich. Ihre Aufgaben können je nach Einsatzort (z. B. Büros, Schulen, Krankenhäuser, Hotels oder Privathaushalte) variieren, umfassen jedoch typischerweise die folgenden Tätigkeiten:
Hauptaufgaben einer Reinigungskraft
- Reinigung von Räumen: Dazu gehört das Staubsaugen, Wischen und Kehren von Böden, das Reinigen von Fenstern, Türen, Wänden und Möbeln.
- Sanitärreinigung: In öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen sind Reinigungskräfte oft dafür zuständig, Toiletten und Waschräume zu reinigen und mit Reinigungsmitteln zu desinfizieren.
- Entleerung von Müll: Reinigungskräfte leeren Abfallbehälter und sorgen dafür, dass Müll ordnungsgemäß entsorgt wird.
- Nachfüllung von Verbrauchsmaterialien: Dazu gehört das Nachfüllen von Toilettenpapier, Seife, Papiertüchern und anderen Hygieneartikeln in Sanitäranlagen oder Küchen.
- Spezielle Reinigungsaufgaben: In bestimmten Einrichtungen (z. B. Schulen oder Krankenhäusern) kann es erforderlich sein, spezielle Reinigungsverfahren anzuwenden, um Hygienestandards zu gewährleisten.
- Bodenpflege: Dazu gehört die Pflege verschiedener Bodenbeläge, wie z. B. das Wischen von Fliesen, das Polieren von Holz oder das Reinigen von Teppichen.
- Reinigungsmittel und -geräte: Reinigungskräfte verwenden verschiedene Reinigungsmittel und -geräte (z. B. Staubsauger, Wischmops, Putzmittel) und müssen diese richtig anwenden und pflegen.
- Reinigungspläne erstellen: In größeren Einrichtungen kann es notwendig sein, einen Reinigungsplan zu erstellen, der angibt, welche Bereiche wann gereinigt werden müssen.
- Sicherheitsvorschriften beachten: Reinigungskräfte müssen sicherstellen, dass sie bei der Arbeit Sicherheitsvorschriften und Hygieneanforderungen einhalten, um Risiken zu minimieren.
- Berichterstattung: In einigen Fällen müssen Reinigungskräfte über ihre Arbeiten berichten, z. B. über durchgeführte Reinigungen, festgestellte Mängel oder benötigte Reparaturen.
Fazit
Reinigungskräfte spielen eine wichtige Rolle in der Aufrechterhaltung der Sauberkeit und Hygiene in verschiedenen Einrichtungen. Ihre Arbeit trägt dazu bei, ein gesundes und angenehmes Umfeld für Mitarbeiter, Kunden oder Bewohner zu schaffen.