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Buchhaltung für Sie als
Patentanwalt

Entdecken Sie mit Seewara eine neue Dimension der Buchhaltung, maßgeschneidert für Sie als Patentanwalt mit Buchhaltungspflicht – ohne Do-it-yourself Software und ohne alleinige Abhängigkeit von künstlicher Intelligenz.

Die gute Nachricht für Sie

Als freiberuflich tätige Person ohne Gewerbebetrieb sind Sie nach Einkommensteuergesetz (EStG) ungeachtet von Umsatz und Gewinn von der Pflicht zur doppelten Buchführung befreit. Für Sie gilt das Prinzip der so genannten einfachen Buchführung.

Seewara ist für Sie die beste Wahl, um Ihre Buchhaltung durch Profis erledigen zu lassen. Hier erfahren Sie mehr zu Ihrem Tätigkeitsfeld und zu Ihrer Branche.

Das sollten Sie wissen

Einfache Buchführung für Gewerbebetriebe und Selbständige

Verstehen Sie die Anforderungen an Ihre Buchführung? Mit Seewara bieten wir eine einfache, transparente Lösung für Gewerbebetriebe und Selbständige, die den Überblick über ihre Finanzen behalten möchten.

Wer zählt zu den Gewerbebetrieben?
Gewerbebetriebe umfassen alle Unternehmen, die nicht unter die Kategorie der Freiberufler nach §18 EStG fallen. Dazu gehören beispielsweise alle gewerblichen Tätigkeiten, die nicht per Gesetz von der Buchführungspflicht ausgenommen sind. Typische Gewerbebetriebe sind etwa Handelsunternehmen, Handwerksbetriebe, oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (z.B. GmbH), die entweder freiwillig oder gesetzlich ins Handelsregister eingetragen sind.

Grenzen für einfache Buchführung
Für Gewerbebetriebe, die nicht buchführungspflichtig sind, gelten bestimmte Grenzwerte:

  • Umsatzgrenze: 800.000 Euro
  • Gewinngrenze: 80.000 Euro
    Wenn Ihr Betrieb diese Grenzen nicht überschreitet, können Sie die vereinfachte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen, anstatt eine komplexe doppelte Buchführung vorzunehmen.

Selbständige nach § 18 EStG
Selbständige, die einen der Katalogberufe ausüben, sind ebenfalls von speziellen Regelungen betroffen. Zu den Katalogberufen zählen unter anderem:

  • Künstlerische Tätigkeiten
  • Wissenschaftliche Tätigkeiten
  • Unterrichtende und schriftstellerische Tätigkeiten
  • Erzieherische Tätigkeiten
    Diese Berufe sind in der abschließenden Liste des §18 EStG genannt und gelten unabhängig von der Einkommenshöhe als freiberuflich.

Weniger Bürokratie, mehr Freiraum
Egal, ob Sie Gewerbetreibender oder Selbständiger sind – mit unserer einfachen Buchführungslösung behalten Sie den Überblick und sparen sich unnötige Bürokratie. Sprechen Sie uns an, um Ihre Buchhaltung optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen!

Was macht man eigentlich als Patentanwalt?

Ein Patentanwalt ist ein Jurist, der sich auf den Schutz geistigen Eigentums spezialisiert hat, insbesondere auf Patente. Die Hauptaufgaben eines Patentanwalts umfassen:

Aufgaben eines Patentanwalts

  1. Beratung zu Patentschutz: Beratung über die Möglichkeiten des Patentschutzes und die Anforderungen für die Patentierung einer Erfindung.
  2. Patentanmeldungen: Erstellung und Einreichung von Patentanmeldungen, einschließlich der Ausarbeitung von Patentansprüchen und der detaillierten Beschreibung der Erfindung.
  3. Forschung und Recherche: Durchführung von Patent- und Literaturrecherchen, um die Neuheit und Erfindungshöhe einer Idee zu bewerten.
  4. Verteidigung von Patenten: Vertretung von Mandanten in Einsprüchen, Nichtigkeitsklagen und anderen rechtlichen Auseinandersetzungen bezüglich Patenten.
  5. Lizenzverhandlungen: Unterstützung bei der Aushandlung und Erstellung von Lizenzverträgen für Patente.
  6. Durchsetzung von Patenten: Initiierung rechtlicher Schritte gegen Verletzungen von Patentrechten.
  7. Internationale Patentberatung: Beratung zu internationalen Patentverfahren und -abkommen, z.B. dem Patent Cooperation Treaty (PCT).
  8. Aufklärung und Schulung: Aufklärung der Mandanten über geistiges Eigentum und die Bedeutung des Patentschutzes.

Weitere Fachanwälte

Neben Patentanwälten gibt es eine Vielzahl weiterer Fachanwälte, die sich auf unterschiedliche rechtliche Bereiche spezialisiert haben. Einige Beispiele sind:

  1. Fachanwalt für Arbeitsrecht: Spezialisiert auf arbeitsrechtliche Fragen, einschließlich Kündigungen, Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen.
  2. Fachanwalt für Familienrecht: Befasst sich mit Scheidungen, Sorgerechtsfragen, Unterhaltsansprüchen und anderen familienrechtlichen Angelegenheiten.
  3. Fachanwalt für Erbrecht: Beratungen zu Testamenten, Erbverträgen und Erbschaftsangelegenheiten sowie Vertretung in Erbstreitigkeiten.
  4. Fachanwalt für Steuerrecht: Beratung in steuerrechtlichen Fragen, Unterstützung bei Steuererklärungen und Vertretung in Streitfällen mit Finanzbehörden.
  5. Fachanwalt für Mietrecht: Spezialisierung auf Mietverträge, Mietstreitigkeiten und rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Wohnraum und Gewerbeimmobilien.
  6. Fachanwalt für Gesellschaftsrecht: Beratung von Unternehmen in Fragen des Gesellschaftsrechts, z.B. Gründung, Umstrukturierung und Unternehmensverträge.
  7. Fachanwalt für Strafrecht: Verteidigung in strafrechtlichen Angelegenheiten, einschließlich Beratung und Vertretung in Strafverfahren.
  8. Fachanwalt für Insolvenzrecht: Unterstützung von Mandanten bei Insolvenzen, sanierungsrechtlichen Fragen und der rechtlichen Abwicklung von Insolvenzverfahren.
  9. Fachanwalt für Verkehrsrecht: Beratung und Vertretung bei Verkehrsunfällen, Bußgeldverfahren und anderen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten.
  10. Fachanwalt für Verwaltungsrecht: Unterstützung bei rechtlichen Fragen gegenüber Behörden, Genehmigungsverfahren und verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten.

Diese Fachanwälte haben in ihrem jeweiligen Bereich umfangreiche Kenntnisse und Erfahrung, die ihnen ermöglichen, spezialisierte rechtliche Dienstleistungen anzubieten und ihre Mandanten effektiv zu vertreten.

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Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir das generische Maskulinum.
Die innerhalb unserer gesamten Angebotspalette verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich sofern nicht anders kenntlich gemacht auf alle Geschlechter.
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