Buchhaltung für Euch als
Startup
Entdeckt mit Seewara eine neue Dimension der Buchhaltung, maßgeschneidert für Euch als Startup mit Buchhaltungspflicht – ohne Do-it-yourself Software und ohne alleinige Abhängigkeit von künstlicher Intelligenz.

Die gute Nachricht für Euch als Gründer
Egal, ob Euer Startup noch inhabergeführt ist oder bereits eine Kapitalgesellschaft gegründet wurde (UG, GmbH): Wir haben die für Euch perfekte Lösung zur Erledigung Eurer Buchhaltung. Dafür vernetzt Ihr Euch über Seewara mit einem Buchhaltungs-Profi, der Eure Buchhaltung professionell erledigt. Ihr spart Euch Geld, Zeit und Nerven und habt zudem Profis an Eurer Seite, die Euch den Rücken stärken.
Für eine individuelle Beratung helfen wir Euch persönlich weiter – egal, ob Ihr bereits gegründet habt oder die Absicht verfolgt, demnächst zu gründen. Egal, ob Ihr Einzelunternehmer seid, eine UG gegründet habt oder eine GmbH. Wir haben die Profis, die Ihr zur Erledigung Eurer Buchhaltung braucht. Jahresabschlüsse und Steuererklärungen für Euch und Eure Unternehmen setzen wir ganz einfach um. Wir erstellen Euch dafür ein attraktives Angebot.
Das solltet Ihr wissen
Einfache Buchführung für Gewerbebetriebe und Selbständige
Versteht Ihr die Anforderungen an Eure Buchführung? Mit Seewara bieten wir eine einfache, transparente Lösung für Gewerbebetriebe und Selbständige, die den Überblick über ihre Finanzen behalten möchten.
Wer zählt zu den Gewerbebetrieben?
Gewerbebetriebe umfassen alle Unternehmen, die nicht unter die Kategorie der Freiberufler nach §18 EStG fallen. Dazu gehören beispielsweise alle gewerblichen Tätigkeiten, die nicht per Gesetz von der Buchführungspflicht ausgenommen sind. Typische Gewerbebetriebe sind etwa Handelsunternehmen, Handwerksbetriebe, oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (z. B. UG, GmbH), die entweder freiwillig oder gesetzlich ins Handelsregister eingetragen sind.
Grenzen für einfache Buchführung
Für Gewerbebetriebe, die nicht buchführungspflichtig sind, gelten bestimmte Grenzwerte:
- Umsatzgrenze: 800.000 Euro
- Gewinngrenze: 80.000 Euro
Wenn Euer Startup (inhabergeführt) diese Grenzen nicht überschreitet, könnt Ihr die vereinfachte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen, anstatt eine komplexe doppelte Buchführung vorzunehmen.
Selbständige nach § 18 EStG
Selbständige, die einen der Katalogberufe ausüben, sind ebenfalls von speziellen Regelungen betroffen. Zu den Katalogberufen zählen unter anderem:
- Künstlerische Tätigkeiten
- Wissenschaftliche Tätigkeiten
- Unterrichtende und schriftstellerische Tätigkeiten
- Erzieherische Tätigkeiten
Diese Berufe sind in der abschließenden Liste des §18 EStG genannt und gelten unabhängig von der Einkommenshöhe als freiberuflich.
Weniger Bürokratie, mehr Freiraum
Egal, ob Ihr Gewerbetreibender oder Selbständiger sind – mit unserer einfachen Buchführungslösung behaltet Ihr den Überblick und spart unnötige Bürokratie. Sprecht uns an, um Eure Buchhaltung optimal an Eure Bedürfnisse anzupassen!

Eric ist persönlich für Euch da
Ihr habt Fragen oder wünscht eine individuelle Lösung? Ich helfe Euch weiter – Montag bis Sonntag von 6-22 Uhr.