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Buchhaltung für Sie als
Anwalt

Entdecken Sie mit Seewara eine neue Dimension der Buchhaltung, maßgeschneidert für Sie als Anwalt mit Buchhaltungspflicht – ohne Do-it-yourself Software und ohne alleinige Abhängigkeit von künstlicher Intelligenz.

Die gute Nachricht für Sie

Als freiberuflich tätige Person ohne Gewerbebetrieb sind Sie nach Einkommensteuergesetz (EStG) ungeachtet von Umsatz und Gewinn von der Pflicht zur doppelten Buchführung befreit. Für Sie gilt das Prinzip der so genannten einfachen Buchführung.

Seewara ist für Sie die beste Wahl, um Ihre Buchhaltung durch Profis erledigen zu lassen. Hier erfahren Sie mehr zu Ihrem Tätigkeitsfeld und zu Ihrer Branche.

Das sollten Sie wissen

Einfache Buchführung für Gewerbebetriebe und Selbständige

Verstehen Sie die Anforderungen an Ihre Buchführung? Mit Seewara bieten wir eine einfache, transparente Lösung für Gewerbebetriebe und Selbständige, die den Überblick über ihre Finanzen behalten möchten.

Wer zählt zu den Gewerbebetrieben?
Gewerbebetriebe umfassen alle Unternehmen, die nicht unter die Kategorie der Freiberufler nach §18 EStG fallen. Dazu gehören beispielsweise alle gewerblichen Tätigkeiten, die nicht per Gesetz von der Buchführungspflicht ausgenommen sind. Typische Gewerbebetriebe sind etwa Handelsunternehmen, Handwerksbetriebe, oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (z.B. GmbH), die entweder freiwillig oder gesetzlich ins Handelsregister eingetragen sind.

Grenzen für einfache Buchführung
Für Gewerbebetriebe, die nicht buchführungspflichtig sind, gelten bestimmte Grenzwerte:

  • Umsatzgrenze: 800.000 Euro
  • Gewinngrenze: 80.000 Euro
    Wenn Ihr Betrieb diese Grenzen nicht überschreitet, können Sie die vereinfachte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen, anstatt eine komplexe doppelte Buchführung vorzunehmen.

Selbständige nach § 18 EStG
Selbständige, die einen der Katalogberufe ausüben, sind ebenfalls von speziellen Regelungen betroffen. Zu den Katalogberufen zählen unter anderem:

  • Künstlerische Tätigkeiten
  • Wissenschaftliche Tätigkeiten
  • Unterrichtende und schriftstellerische Tätigkeiten
  • Erzieherische Tätigkeiten
    Diese Berufe sind in der abschließenden Liste des §18 EStG genannt und gelten unabhängig von der Einkommenshöhe als freiberuflich.

Weniger Bürokratie, mehr Freiraum
Egal, ob Sie Gewerbetreibender oder Selbständiger sind – mit unserer einfachen Buchführungslösung behalten Sie den Überblick und sparen sich unnötige Bürokratie. Sprechen Sie uns an, um Ihre Buchhaltung optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen!

Was macht man eigentlich als Anwalt?

Ein Anwalt ist ein juristisch ausgebildeter Fachmann, der in rechtlichen Angelegenheiten berät, vertritt und verteidigt. Die Hauptaufgaben und Verantwortlichkeiten eines Anwalts umfassen:

  1. Rechtsberatung: Anwälte bieten ihren Klienten rechtliche Beratung und Unterstützung in verschiedenen Angelegenheiten, um ihnen zu helfen, informierte Entscheidungen zu treffen.
  2. Vertretung vor Gericht: Sie vertreten ihre Klienten in Gerichtsverfahren, sei es in Zivil-, Straf- oder Verwaltungsverfahren.
  3. Vertragsgestaltung und -prüfung: Anwälte erstellen, überprüfen und verhandeln Verträge, um sicherzustellen, dass die Interessen ihrer Klienten geschützt sind.
  4. Recherchetätigkeit: Sie führen rechtliche Recherchen durch, um relevante Gesetze, Vorschriften und Präzedenzfälle zu finden, die für den Fall ihrer Klienten von Bedeutung sind.
  5. Verhandlungen: Anwälte führen Verhandlungen im Auftrag ihrer Klienten, um Lösungen zu finden oder Vergleichsvereinbarungen zu erzielen.
  6. Dokumentation: Sie erstellen rechtliche Dokumente, wie Klageschriften, Verteidigungen, Beschwerdeeinlegungen und andere relevante Papiere.
  7. Ethische Standards: Anwälte müssen hohe ethische Standards einhalten und im besten Interesse ihrer Klienten handeln.
  8. Fortbildung: Sie halten sich über Änderungen in den Gesetzen und Vorschriften auf dem Laufenden, um die bestmögliche rechtliche Beratung zu gewährleisten.

Kategorien von Anwälten

Es gibt viele verschiedene Kategorien von Anwälten, die sich auf unterschiedliche Rechtsgebiete spezialisiert haben. Einige der häufigsten Kategorien sind:

  1. Zivilrechtler: Diese Anwälte befassen sich mit zivilrechtlichen Angelegenheiten, wie Vertragsstreitigkeiten, Schadensersatzansprüchen und Familienrecht.
  2. Strafverteidiger: Strafverteidiger vertreten Personen, die wegen strafrechtlicher Anklagen angeklagt sind, und verteidigen deren Rechte vor Gericht.
  3. Familienanwälte: Sie sind auf Angelegenheiten des Familienrechts spezialisiert, wie Scheidungen, Sorgerechtsstreitigkeiten und Unterhaltsfragen.
  4. Erbschafts- und Nachlassanwälte: Diese Anwälte helfen bei der Planung von Nachlässen, Testamenten und der Verwaltung von Erbschaften.
  5. Arbeitsrechtler: Sie befassen sich mit arbeitsrechtlichen Fragen, wie Kündigungen, Diskriminierung am Arbeitsplatz und Tarifverhandlungen.
  6. Vertragsanwälte: Diese Anwälte spezialisieren sich auf die Gestaltung und Prüfung von Verträgen in verschiedenen Branchen.
  7. Immobilienanwälte: Sie unterstützen bei Fragen des Immobilienrechts, einschließlich Kauf- und Verkaufsverträge, Hypotheken und Mietverträge.
  8. Unternehmensanwälte: Unternehmensanwälte beraten Unternehmen in rechtlichen Angelegenheiten, einschließlich Unternehmensgründungen, Fusionen und Übernahmen sowie Compliance-Fragen.
  9. Verwaltungsrechtler: Diese Anwälte befassen sich mit Fragen des Verwaltungsrechts, einschließlich Verfahren gegen Behörden und Genehmigungen.
  10. Patentanwälte: Sie spezialisieren sich auf das Patentrecht und unterstützen Klienten bei der Beantragung und Verteidigung von Patenten.

Diese Kategorien sind nicht abschließend, und viele Anwälte haben sich auf mehrere Rechtsgebiete spezialisiert oder arbeiten in bestimmten Nischen.

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Täglich von 6-22 Uhr für Sie da – Per WhatsApp oder schreiben Sie eine E-Mail bzw. rufen Sie uns gerne an.

Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir das generische Maskulinum.
Die innerhalb unserer gesamten Angebotspalette verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich sofern nicht anders kenntlich gemacht auf alle Geschlechter.
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