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Wie häufig tauscht man sich mit einem Wirtschaftsprüfer aus?

Wie häufig man sich mit einem Wirtschaftsprüfer austauscht, hängt stark von den spezifischen Anforderungen des Unternehmens sowie der Art und dem Umfang der durchgeführten Prüfungen ab. In der Regel ist der Austausch mit einem Wirtschaftsprüfer weniger häufig als mit einem Buchhalter oder Steuerberater, da die Aufgaben eines Wirtschaftsprüfers in der Regel mehr auf Prüfungen, Beratungen zu Jahresabschlüssen und Regelungen zur Rechnungslegung konzentriert sind. Dennoch gibt es bestimmte Szenarien, in denen ein regelmäßiger Austausch erforderlich sein kann.

1. Regelmäßiger Austausch im Rahmen der Jahresabschlussprüfung

  • Einmal jährlich: Die häufigste Form des Austauschs mit einem Wirtschaftsprüfer findet im Rahmen der Jahresabschlussprüfung statt, die in den meisten Unternehmen einmal jährlich erfolgt. Wenn ein Unternehmen gesetzlich zur Erstellung eines geprüften Jahresabschlusses verpflichtet ist, arbeitet der Wirtschaftsprüfer in dieser Zeit eng mit der Geschäftsführung zusammen, um den Jahresabschluss zu überprüfen und die Richtigkeit sowie Vollständigkeit der Finanzinformationen zu gewährleisten. Der Prüfungsprozess umfasst:
    • Überprüfung der Buchführung und der Bilanz.
    • Testen der Wirtschaftlichkeit und Korrektheit der Finanzberichterstattung.
    • Prüfung der Einhaltung von Rechnungslegungsstandards (z. B. HGB oder IFRS).
    • Untersuchung von Risiken und Kontrollen im Unternehmen. Diese Prüfung erfordert oft mehrere Zwischenbesprechungen und Abstimmungen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen zur Verfügung stehen und mögliche Unstimmigkeiten oder Probleme frühzeitig angesprochen werden.

2. Ad-hoc-Austausch bei besonderen Ereignissen

  • Veränderungen im Unternehmen: Bei größeren unternehmerischen Ereignissen wie etwa einer Fusion, Übernahme, Umstrukturierung oder Börsengang kann es erforderlich sein, sich mit dem Wirtschaftsprüfer häufiger auszutauschen. Der Wirtschaftsprüfer wird hier oft zur Prüfung von Verträgen und zur Bewertung von Unternehmenswerten hinzugezogen. Auch bei der Erstellung von Prognosen oder Evaluierungen im Zuge von Finanzierungsprozessen kann der Wirtschaftsprüfer beratend tätig werden.
  • Steuerliche Fragestellungen und Rechnungslegung: Sollte es Unsicherheiten hinsichtlich der Rechnungslegung oder der steuerlichen Behandlung bestimmter Transaktionen geben, kann der Wirtschaftsprüfer bei der Klärung und Bewertung dieser Fragen unterstützen. Besonders wenn es um komplexe Bilanzierungsfragen geht (z. B. bei der Bewertung von Forderungen, Verbindlichkeiten oder Rückstellungen), wird häufig die Expertise des Wirtschaftsprüfers in Anspruch genommen.

3. Regelmäßige Beratung bei der Finanzberichterstattung und internen Kontrollen

  • Beratung zu internen Kontrollen: Besonders bei größeren Unternehmen oder gesellschaftsrechtlich relevanten Unternehmen (z. B. börsennotierte Unternehmen) kann es sinnvoll sein, regelmäßig mit dem Wirtschaftsprüfer über die Effektivität der internen Kontrollsysteme und Risikomanagementpraktiken zu sprechen. Der Wirtschaftsprüfer prüft nicht nur die Jahresabschlüsse, sondern gibt auch Empfehlungen zur Verbesserung der internen Kontrolle, die mit den Finanzberichterstattungsprozessen zusammenhängt.
  • Beratung zu neuen Rechnungslegungsstandards: Bei Änderungen von Rechnungslegungsstandards oder neuen Gesetzgebungen (wie z. B. Änderungen bei den IFRS oder dem HGB) kann der Wirtschaftsprüfer regelmäßig beratend tätig sein, um das Unternehmen auf notwendige Anpassungen vorzubereiten und sicherzustellen, dass es den neuen Vorschriften entspricht.

4. Ad-hoc-Überprüfungen und Sonderprüfungen

  • Sonderprüfungen: Bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten, wie etwa bei Betrug, Unterschlagung oder Rechtsstreitigkeiten, kann es erforderlich sein, sich mit dem Wirtschaftsprüfer zu treffen, um eine Sonderprüfung durchzuführen. Diese Prüfungen sind oft detaillierter und konzentrieren sich auf spezifische Bereiche oder Geschäftsvorfälle.
  • Forderung von Zwischenprüfungen: In manchen Fällen kann das Unternehmen den Wirtschaftsprüfer auch um eine Zwischenprüfung bitten, insbesondere wenn es wesentliche Veränderungen in der finanziellen Lage oder der Geschäftsstrategie gibt. Diese Zwischenprüfungen sind dann jedoch meist eher informeller Natur und dienen dazu, frühzeitig potenzielle Probleme zu erkennen oder notwendige Anpassungen vorzunehmen.

5. Ad-hoc-Austausch bei Fragen zu Audits und Compliance

  • Prüfung und Compliance: Wenn ein Unternehmen in einem besonders regulierten Bereich tätig ist (z. B. im Bankensektor, Versicherungswesen oder bei öffentlichen Aufträgen), kann der Austausch mit dem Wirtschaftsprüfer auch in regelmäßigen Abständen erfolgen, um sicherzustellen, dass das Unternehmen alle Compliance-Anforderungen erfüllt und den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Fazit:

  • Einmal jährlich ist der Austausch mit einem Wirtschaftsprüfer am häufigsten, vor allem im Rahmen der Jahresabschlussprüfung.
  • Es gibt jedoch auch ad-hoc-Austausche, die in besonderen Situationen oder bei speziellen Prüfungen, wie z. B. einer Fusion oder Übernahme, notwendig werden.
  • Der regelmäßige Austausch kann auch für Beratungsfragen zur internen Kontrolle oder zu neuen Rechnungslegungsstandards erforderlich sein.

Insgesamt ist der Kontakt zu einem Wirtschaftsprüfer typischerweise weniger häufig und eher ereignisbezogen als bei einem Buchhalter oder Steuerberater, aber er kann intensiv werden, wenn es spezielle Prüfungen oder größere Unternehmensereignisse gibt, die eine tiefergehende Beratung und Prüfung erfordern.

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Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir das generische Maskulinum.
Die innerhalb unserer gesamten Angebotspalette verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich sofern nicht anders kenntlich gemacht auf alle Geschlechter.
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