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Wie häufig tauscht man sich mit einem Buchhalter aus?
Wie häufig man sich mit einem Buchhalter austauscht, hängt in erster Linie von der Art und Größe des Unternehmens sowie von den Buchhaltungsanforderungen ab. Die Häufigkeit der Kommunikation kann also stark variieren. Es gibt jedoch einige typische Szenarien und Empfehlungen, die dir eine Orientierung geben können:
1. Regelmäßige Buchhaltung (monatlich oder vierteljährlich)
- Monatlicher Austausch: Für viele Unternehmen, insbesondere wenn sie laufende Einnahmen und Ausgaben haben, ist ein monatlicher Austausch sinnvoll. Dies umfasst:
- Monatliche Buchführung: Ein Buchhalter muss die Transaktionen des Unternehmens regelmäßig erfassen, um die Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen und Umsatzsteuervoranmeldungen korrekt zu erstellen.
- Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA): Wenn das Unternehmen umsatzsteuerpflichtig ist, muss monatlich oder vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht werden. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit mit dem Buchhalter, um sicherzustellen, dass alle Einnahmen und Ausgaben korrekt verbucht sind.
- Lohnabrechnungen: Wenn das Unternehmen Mitarbeiter hat, ist eine monatliche Abstimmung mit dem Buchhalter erforderlich, um die Lohn- und Gehaltsabrechnungen zu erstellen und die Lohnsteueranmeldungen zu veranlassen.
- Vierteljährlicher Austausch: Einige Unternehmen, insbesondere kleinere oder weniger komplexe, haben nur vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen oder Buchführungsanforderungen. Hier ist ein vierteljährlicher Austausch ausreichend, um alle relevanten Berichte und Meldungen zu erstellen.
2. Jährlicher Austausch
- Jahresabschlüsse und Steuererklärungen: Auch wenn die laufende Buchhaltung monatlich oder vierteljährlich erfolgt, ist ein intensiverer Austausch mit dem Buchhalter einmal jährlich notwendig, insbesondere:
- Jahresabschluss: Ein Unternehmen muss jährlich eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und ggf. eine Kapitalflussrechnung erstellen. Der Buchhalter bereitet diese vor und stellt sicher, dass alle steuerlichen Vorschriften eingehalten werden.
- Steuererklärung: Der Buchhalter hilft dabei, die Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und ggf. die Umsatzsteuerjahreserklärung zu erstellen.
3. Ad-hoc-Austausch bei speziellen Ereignissen
- Investitionen, Kredite oder große Zahlungen: Wenn du größere Investitionen planst oder einen Kredit aufnimmst, solltest du den Buchhalter regelmäßig einbeziehen, um sicherzustellen, dass diese Transaktionen korrekt verbucht werden und keine steuerlichen Auswirkungen übersehen werden.
- Unternehmensveränderungen: Bei Änderungen der Unternehmensstruktur (z. B. Umwandlung von einer GmbH in eine AG, Fusionen oder Übernahmen) oder bei der Einführung neuer Buchhaltungssoftware ist es ratsam, den Buchhalter öfter zu konsultieren.
- Steuerprüfung: Sollte es zu einer Steuerprüfung kommen, ist ein regelmäßiger Austausch mit dem Buchhalter notwendig, um sicherzustellen, dass alle relevanten Unterlagen korrekt vorgelegt werden.
4. Ad-hoc-Beratung bei spezifischen Buchhaltungsfragen
- Fragen zur Buchführung oder steuerliche Unsicherheiten: Wenn du während des Geschäftsjahres Unsicherheiten oder spezifische Fragen hast – z. B. zu bestimmten Buchungsvorgängen, der Abschreibung von Anlagevermögen oder der Buchung von Geschäftsvorfällen – solltest du dich bei Bedarf mit deinem Buchhalter in Verbindung setzen. Auch Verluste, Prognosen und Planungen können regelmäßigen Input vom Buchhalter erfordern.
5. Kommunikation mit dem Buchhalter im Falle von Software und Systemen
- Implementierung und Schulung: Wenn du eine neue Buchhaltungssoftware einführst oder bestehende Systeme optimierst, kann der Buchhalter zu Beginn eine intensive Betreuung bieten. Dies kann mehrere Gespräche oder Abstimmungen erfordern, um sicherzustellen, dass die Software korrekt eingerichtet ist und alle Prozesse reibungslos ablaufen.
Fazit:
- Monatlicher oder vierteljährlicher Austausch ist oft erforderlich für die laufende Buchführung, die Umsatzsteuervoranmeldung und die Lohnabrechnung.
- Jährlicher Austausch wird für die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen notwendig.
- Ad-hoc-Austausch ist ratsam, wenn spezifische Fragen auftreten oder größere unternehmerische Entscheidungen getroffen werden.
Die Häufigkeit hängt letztlich von der Größe des Unternehmens, der Komplexität der Buchhaltung und den spezifischen steuerlichen Anforderungen ab. In jedem Fall sollte der Austausch regelmäßig genug sein, um eine reibungslose und korrekte Buchführung sicherzustellen und steuerliche Risiken zu minimieren.