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Was ist ein Mandant?
In der Buchhaltung bezeichnet der Begriff „Mandant“ eine eigenständige rechtliche oder organisatorische Einheit, für die Finanzbuchhaltungsdaten geführt werden. Ein Mandant kann zum Beispiel ein Unternehmen, eine Organisation oder eine Einzelperson sein. Jede dieser Einheiten hat ihre eigenen Konten, Bilanzen bzw. betriebswirtschaftlichen Auswertungen und Rahmenbedingungen.
Wenn ein Buchhaltungssystem mandantenfähig ist, bedeutet das, dass innerhalb eines Systems mehrere Mandanten (also mehrere rechtlich getrennte Unternehmen) verwaltet werden können, wobei deren Daten unabhängig voneinander geführt und verarbeitet werden. Das gilt für Dienstleister, die in der Regel nicht nur einen Mandanten betreuen sondern eine Vielzahl.
In der Praxis kann ein Steuerberater beispielsweise für verschiedene Mandanten (verschiedene Unternehmen) die Buchhaltung übernehmen. Die sog. „Buchung laufender Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung gemäß § 6 Nr. 3 und § 6 Nr. 4 StBerG“ kann hingegen ebenso von Buchhaltern für deren Mandanten erledigt werden.