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Buchhaltung für Sie als
PV-Anlagenbetreiber

Entdecken Sie mit Seewara eine neue Dimension der Buchhaltung, maßgeschneidert für Sie als PV-Anlagenbetreiber mit Buchhaltungspflicht – ohne Do-it-yourself Software und ohne alleinige Abhängigkeit von künstlicher Intelligenz.

Die gute Nachricht für Sie

Als freiberuflich tätige Person ohne Gewerbebetrieb sind Sie nach Einkommensteuergesetz (EStG) ungeachtet von Umsatz und Gewinn von der Pflicht zur doppelten Buchführung befreit. Für Sie gilt das Prinzip der so genannten einfachen Buchführung.

Seewara ist für Sie die beste Wahl, um Ihre Buchhaltung durch Profis erledigen zu lassen. Hier erfahren Sie mehr zu Ihrem Tätigkeitsfeld und zu Ihrer Branche.

Das sollten Sie wissen

Einfache Buchführung für Gewerbebetriebe und Selbständige

Verstehen Sie die Anforderungen an Ihre Buchführung? Mit Seewara bieten wir eine einfache, transparente Lösung für Gewerbebetriebe und Selbständige, die den Überblick über ihre Finanzen behalten möchten.

Wer zählt zu den Gewerbebetrieben?
Gewerbebetriebe umfassen alle Unternehmen, die nicht unter die Kategorie der Freiberufler nach §18 EStG fallen. Dazu gehören beispielsweise alle gewerblichen Tätigkeiten, die nicht per Gesetz von der Buchführungspflicht ausgenommen sind. Typische Gewerbebetriebe sind etwa Handelsunternehmen, Handwerksbetriebe, oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (z.B. GmbH), die entweder freiwillig oder gesetzlich ins Handelsregister eingetragen sind.

Grenzen für einfache Buchführung
Für Gewerbebetriebe, die nicht buchführungspflichtig sind, gelten bestimmte Grenzwerte:

  • Umsatzgrenze: 800.000 Euro
  • Gewinngrenze: 80.000 Euro
    Wenn Ihr Betrieb diese Grenzen nicht überschreitet, können Sie die vereinfachte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen, anstatt eine komplexe doppelte Buchführung vorzunehmen.

Selbständige nach § 18 EStG
Selbständige, die einen der Katalogberufe ausüben, sind ebenfalls von speziellen Regelungen betroffen. Zu den Katalogberufen zählen unter anderem:

  • Künstlerische Tätigkeiten
  • Wissenschaftliche Tätigkeiten
  • Unterrichtende und schriftstellerische Tätigkeiten
  • Erzieherische Tätigkeiten
    Diese Berufe sind in der abschließenden Liste des §18 EStG genannt und gelten unabhängig von der Einkommenshöhe als freiberuflich.

Weniger Bürokratie, mehr Freiraum
Egal, ob Sie Gewerbetreibender oder Selbständiger sind – mit unserer einfachen Buchführungslösung behalten Sie den Überblick und sparen sich unnötige Bürokratie. Sprechen Sie uns an, um Ihre Buchhaltung optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen!

Was macht man eigentlich als PV-Anlagenbetreiber?

Für Gewerbe

Ein PV-Anlagenbetreiber ist verantwortlich für die Überwachung, Wartung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen, die Sonnenenergie in elektrische Energie umwandeln. Die Hauptaufgaben umfassen:

  1. Betriebsführung: Sicherstellen, dass die Anlage effizient und zuverlässig läuft, einschließlich der Überwachung der Leistung und des Energieertrags.
  2. Wartung und Reparatur: Regelmäßige Inspektionen durchführen, um sicherzustellen, dass alle Komponenten (wie Solarpanels, Wechselrichter und Verkabelungen) in einwandfreiem Zustand sind und nötige Reparaturen durchführen.
  3. Energievertrieb: Den erzeugten Strom entweder ins öffentliche Netz einspeisen oder für den Eigenbedarf nutzen. Das beinhaltet oft die Abrechnung mit dem Energieversorger.
  4. Dokumentation und Reporting: Führen von Protokollen über Erträge, Wartungsarbeiten und andere relevante Daten, um die Effizienz der Anlage zu analysieren.
  5. Einhaltung von Vorschriften: Sicherstellen, dass alle rechtlichen und umwelttechnischen Vorgaben eingehalten werden.
  6. Finanzmanagement: Überwachung der wirtschaftlichen Aspekte, einschließlich Kostenkontrolle, Investitionsentscheidungen und gegebenenfalls Förderung durch staatliche Programme.

Insgesamt spielt der PV-Anlagenbetreiber eine zentrale Rolle, um die Leistungsfähigkeit und Rentabilität der Solaranlage zu gewährleisten.

Für private Haushalte

Für private Haushalte, die eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf dem Dach installiert haben und Strom ins Netz einspeisen, umfassen die Aufgaben des PV-Anlagenbetreibers zusätzlich:

  1. Energieverbrauchsmanagement: Optimierung des eigenen Stromverbrauchs, um den erzeugten Solarstrom möglichst effizient zu nutzen, beispielsweise durch zeitgesteuertes Laden von Elektrogeräten oder Wärmepumpen.
  2. Netzeinspeisung: Verantwortung für die Einspeisung des überschüssigen Stroms ins öffentliche Netz, inklusive der Anmeldung und Abrechnung mit dem örtlichen Energieversorger.
  3. Förderanträge und Vergütungen: Beantragung von Einspeisevergütungen und staatlichen Förderungen, wie z.B. dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Deutschland.
  4. Wartung und Inspektion: Regelmäßige Überprüfungen der Anlage, um sicherzustellen, dass sie effizient läuft, und bei Bedarf Wartungsarbeiten durchführen.
  5. Dokumentation: Führen von Aufzeichnungen über die Stromproduktion und -einspeisung, um eine Übersicht über Erträge und Kosten zu haben.
  6. Technische Optimierung: Gegebenenfalls Anpassungen oder Erweiterungen der Anlage planen, um die Effizienz zu steigern, etwa durch Speicherlösungen wie Batterien.
  7. Sicherheitsüberprüfung: Sicherstellen, dass die Installation den aktuellen Sicherheitsstandards entspricht und alle Komponenten einwandfrei funktionieren.

Durch diese Aufgaben können private Haushalte ihre Energiekosten senken und zur nachhaltigen Energieversorgung beitragen.

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Montag bis Freitag von 8-20 Uhr für Sie da – Per WhatsApp oder schreiben Sie eine E-Mail bzw. rufen Sie uns gerne an.

Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir das generische Maskulinum.
Die innerhalb unserer gesamten Angebotspalette verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich sofern nicht anders kenntlich gemacht auf alle Geschlechter.
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