Buchhaltung für Sie als
Honorar-Professor
Entdecken Sie mit Seewara eine neue Dimension der Buchhaltung, maßgeschneidert für Sie als Honorar-Professor mit Buchhaltungspflicht – ohne Do-it-yourself Software und ohne alleinige Abhängigkeit von künstlicher Intelligenz.
Die gute Nachricht für Sie
Als freiberuflich tätige Person ohne Gewerbebetrieb sind Sie nach Einkommensteuergesetz (EStG) ungeachtet von Umsatz und Gewinn von der Pflicht zur doppelten Buchführung befreit. Für Sie gilt das Prinzip der so genannten einfachen Buchführung.
Seewara ist für Sie die beste Wahl, um Ihre Buchhaltung durch Profis erledigen zu lassen. Hier erfahren Sie mehr zu Ihrem Tätigkeitsfeld und zu Ihrer Branche.
Das sollten Sie wissen
Einfache Buchführung für Gewerbebetriebe und Selbständige
Verstehen Sie die Anforderungen an Ihre Buchführung? Mit Seewara bieten wir eine einfache, transparente Lösung für Gewerbebetriebe und Selbständige, die den Überblick über ihre Finanzen behalten möchten.
Wer zählt zu den Gewerbebetrieben?
Gewerbebetriebe umfassen alle Unternehmen, die nicht unter die Kategorie der Freiberufler nach §18 EStG fallen. Dazu gehören beispielsweise alle gewerblichen Tätigkeiten, die nicht per Gesetz von der Buchführungspflicht ausgenommen sind. Typische Gewerbebetriebe sind etwa Handelsunternehmen, Handwerksbetriebe, oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (z.B. GmbH), die entweder freiwillig oder gesetzlich ins Handelsregister eingetragen sind.
Grenzen für einfache Buchführung
Für Gewerbebetriebe, die nicht buchführungspflichtig sind, gelten bestimmte Grenzwerte:
- Umsatzgrenze: 800.000 Euro
- Gewinngrenze: 80.000 Euro
Wenn Ihr Betrieb diese Grenzen nicht überschreitet, können Sie die vereinfachte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen, anstatt eine komplexe doppelte Buchführung vorzunehmen.
Selbständige nach § 18 EStG
Selbständige, die einen der Katalogberufe ausüben, sind ebenfalls von speziellen Regelungen betroffen. Zu den Katalogberufen zählen unter anderem:
- Künstlerische Tätigkeiten
- Wissenschaftliche Tätigkeiten
- Unterrichtende und schriftstellerische Tätigkeiten
- Erzieherische Tätigkeiten
Diese Berufe sind in der abschließenden Liste des §18 EStG genannt und gelten unabhängig von der Einkommenshöhe als freiberuflich.
Weniger Bürokratie, mehr Freiraum
Egal, ob Sie Gewerbetreibender oder Selbständiger sind – mit unserer einfachen Buchführungslösung behalten Sie den Überblick und sparen sich unnötige Bürokratie. Sprechen Sie uns an, um Ihre Buchhaltung optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen!
Was macht man eigentlich als Honorar-Professor?
Ein Honorarprofessor (auch außerplanmäßiger Professor oder Honorarprofessor/in) ist eine akademische Position an einer Hochschule oder Universität, die in der Regel ohne festen Vertrag und ohne die Verpflichtung zur Übernahme von Verwaltungsaufgaben oder zur Durchführung von Forschungstätigkeiten vergeben wird. Der Honorarprofessor wird oft für bestimmte Lehrtätigkeiten oder besondere Fachkompetenz berufen.
Hier sind die Hauptmerkmale eines Honorarprofessors:
1. Lehrtätigkeit:
- Unterricht: Honorarprofessoren unterrichten oft in speziellen Bereichen, in denen sie über besondere Fachkenntnisse oder praktische Erfahrung verfügen. Ihre Lehrveranstaltungen können Vorlesungen, Seminare oder Übungen umfassen.
- Fachliche Expertise: Häufig werden sie aufgrund ihrer speziellen Expertise, die sie aus der Praxis oder aus ihrer beruflichen Laufbahn mitbringen, für eine Lehrtätigkeit an der Hochschule ausgewählt.
2. Keine feste Anstellung:
- Honorarprofessoren haben keinen regulären Beamtenstatus und sind nicht in das typische Professorensystem der Hochschule eingebunden. Sie sind in der Regel nicht für Verwaltungsaufgaben, Forschung oder die Betreuung von Studierenden verantwortlich.
- Sie haben eine begrenzte Verpflichtung zur Lehre, die vertraglich vereinbart wird, aber keine kontinuierliche akademische Verpflichtung.
3. Vergütung:
- Der Honorarprofessor wird für seine Lehrtätigkeit honoriert, meist durch eine Aufwandsentschädigung oder ein Honorar, das für jede erbrachte Lehrveranstaltung gezahlt wird. Diese Vergütung ist in der Regel niedriger als das Gehalt eines regulären Professors.
- Eine langfristige Anstellung oder eine ständige Professur ist in der Regel nicht vorgesehen.
4. Keine festen Forschungspflichten:
- Während reguläre Professoren auch Forschungsprojekte durchführen, Forschungsgelder einwerben und wissenschaftliche Veröffentlichungen produzieren, haben Honorarprofessoren in der Regel keine Forschungspflichten.
- Allerdings kann es vorkommen, dass sie in einem bestimmten Fachgebiet auch wissenschaftliche Arbeiten schreiben oder bei Projekten mitwirken, wenn dies mit ihrer Lehrtätigkeit zusammenhängt.
5. Akademischer Titel:
- Der Titel „Professor“ wird auch einem Honorarprofessor verliehen, allerdings ist dies nicht gleichbedeutend mit einer regulären Professur.
- Der Titel wird in der Regel für die Dauer des Engagements an der Hochschule oder Universität geführt und ist eine Anerkennung der fachlichen und akademischen Qualifikationen des Professors.
6. Zielgruppen und Auswahl:
- Praxisorientierung: Honorarprofessoren sind häufig Personen mit langjähriger Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet, z.B. Unternehmer, Manager, Künstler oder Experten aus der Industrie.
- Voraussetzungen: Die Auswahl und Ernennung zum Honorarprofessor erfolgt meist auf Grundlage von herausragenden beruflichen oder wissenschaftlichen Leistungen, ohne dass die Anforderungen an eine traditionelle akademische Karriere wie Habilitation oder Berufungsverfahren erforderlich sind.
Fazit:
Ein Honorarprofessor ist also eine Art „externer“ Professor, der hauptsächlich in der Lehre tätig ist, jedoch ohne die umfangreichen Verpflichtungen und Aufgaben, die mit einer regulären Professur verbunden sind. Diese Position wird oft vergeben, um von der Praxis und dem Know-how erfahrener Experten in den akademischen Bereich zu profitieren, ohne sie vollständig in das universitäre System zu integrieren.