Skip to main content

Bis wann muss die Umsatzsteuer-Voranmeldung eingereicht werden?

Für Mandanten

SchlagwörterAbgabe · Frist · Zweck

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist ein Dokument, das Unternehmer in Deutschland regelmäßig beim Finanzamt einreichen müssen. Sie dient der Meldung der im jeweiligen Voranmeldungszeitraum (in der Regel monatlich oder vierteljährlich) erzielten Umsätze und der darauf entfallenden Umsatzsteuer.

Hier sind einige wichtige Punkte zur Umsatzsteuer-Voranmeldung:

  1. Zweck: Die Voranmeldung ermöglicht es dem Finanzamt, die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen eingenommen hat, und die Vorsteuer, die es gezahlt hat, zu überwachen. Dadurch wird die korrekte Abführung der Umsatzsteuer an den Staat sichergestellt.
  2. Fristen: Die Fristen für die Abgabe der Voranmeldung variieren je nach Höhe des Umsatzes des Unternehmens. Kleinere Unternehmen können vierteljährliche Voranmeldungen abgeben, während größere Unternehmen in der Regel monatlich melden müssen.
  3. Inhalte: In der Voranmeldung werden die Gesamtumsätze, die steuerpflichtigen Umsätze sowie die abzugsfähige Vorsteuer aufgelistet. Die Differenz zwischen den eingenommenen Umsatzsteuern und den gezahlten Vorsteuern ergibt die Zahllast oder den Erstattungsanspruch.
  4. Abgabe: Die Umsatzsteuer-Voranmeldung muss elektronisch über das Elster-Portal (elektronische Steuererklärung) beim Finanzamt eingereicht werden.

Die korrekte Erstellung und fristgerechte Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist für Unternehmer von großer Bedeutung, um Bußgelder und Nachzahlungen zu vermeiden.


Hat Ihnen diese Erläuterung weitergeholfen?
Wenn ja, dann freuen wir uns auf Ihre Google Bewertung.

Wir freuen uns auf Ihre Bewertung dieses Beitrags
Füllen Sie dazu das folgende Formular aus.

Top 5

Hilfe?

4,6
4,6 von 5 Sternen (41 Bewertungen)
Ausgezeichnet64%
Sehr gut29%
Durchschnittlich7%
Schlecht0%
Furchtbar0%
Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir das generische Maskulinum.
Die innerhalb unserer gesamten Angebotspalette verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich sofern nicht anders kenntlich gemacht auf alle Geschlechter.