Ihr Beruf
als Selbstständige/r
Entdecken Sie mit Seewara eine neue Dimension der Buchhaltung, maßgeschneidert für Sie als selbstständig tätige Person – ohne Do-it-yourself Software und ohne alleinige Abhängigkeit von künstlicher Intelligenz.
Die gute Nachricht für Sie
Als freiberuflich tätige Person ohne Gewerbebetrieb sind Sie nach Einkommensteuergesetz (EStG) ungeachtet von Umsatz und Gewinn von der Pflicht zur doppelten Buchführung befreit. Für Sie gilt das Prinzip der so genannten einfachen Buchführung.
Seewara ist für Sie die beste Wahl, um Ihre Buchhaltung durch Profis erledigen zu lassen. Hier erfahren Sie mehr zu Ihrem Tätigkeitsfeld und zu Ihrer Branche.
Überblick Berufsgruppen
Eine Berufsgruppe bezeichnet eine Kategorie von Berufen, die bestimmte gemeinsame Merkmale aufweisen, wie etwa ähnliche Tätigkeiten, Qualifikationen oder Arbeitsbedingungen. Berufsgruppen sind eine Art von organisatorischer Einordnung von Berufen, die oft zu einer besseren Übersicht und Abgrenzung von verschiedenen Arbeitsfeldern beitragen.
Das sollten Sie wissen
Einfache Buchführung für Gewerbebetriebe und Selbständige
Verstehen Sie die Anforderungen an Ihre Buchführung? Mit Seewara bieten wir eine einfache, transparente Lösung für Gewerbebetriebe und Selbständige, die den Überblick über ihre Finanzen behalten möchten.
Wer zählt zu den Gewerbebetrieben?
Gewerbebetriebe umfassen alle Unternehmen, die nicht unter die Kategorie der Freiberufler nach §18 EStG fallen. Dazu gehören beispielsweise alle gewerblichen Tätigkeiten, die nicht per Gesetz von der Buchführungspflicht ausgenommen sind. Typische Gewerbebetriebe sind etwa Handelsunternehmen, Handwerksbetriebe, oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (z.B. GmbH), die entweder freiwillig oder gesetzlich ins Handelsregister eingetragen sind.
Grenzen für einfache Buchführung
Für Gewerbebetriebe, die nicht buchführungspflichtig sind, gelten bestimmte Grenzwerte:
- Umsatzgrenze: 800.000 Euro
- Gewinngrenze: 80.000 Euro
Wenn Ihr Betrieb diese Grenzen nicht überschreitet, können Sie die vereinfachte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen, anstatt eine komplexe doppelte Buchführung vorzunehmen.
Selbständige nach § 18 EStG
Selbständige, die einen der Katalogberufe ausüben, sind ebenfalls von speziellen Regelungen betroffen. Zu den Katalogberufen zählen unter anderem:
- Künstlerische Tätigkeiten
- Wissenschaftliche Tätigkeiten
- Unterrichtende und schriftstellerische Tätigkeiten
- Erzieherische Tätigkeiten
Diese Berufe sind in der abschließenden Liste des §18 EStG genannt und gelten unabhängig von der Einkommenshöhe als freiberuflich.
Weniger Bürokratie, mehr Freiraum
Egal, ob Sie Gewerbetreibender oder Selbständiger sind – mit unserer einfachen Buchführungslösung behalten Sie den Überblick und sparen sich unnötige Bürokratie. Sprechen Sie uns an, um Ihre Buchhaltung optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen!